Abt.: Pass the Dutchie 'pon the left hand side
Haschisch. Gesundheit.
Irgendwo zwischen handwerklichem Murks und ungezähmten Amtsschimmel. Genau da befindet man sich dieser Tage, wenn man meint, in Ruhe einen durchziehen zu können.
Man darf also nun Cannabis in der Tasche haben. 25 Gramm. Und daheim in der Schublade noch einmal 25 Gramm. Letztens hat jemand ausgerechnet, dass das für 3 Spliffs am Tag reicht. Das entspräche, je nach Lesart, zwischen 6 Mass Bier und einer Kiste Wein. Wenn man also zwischendrin noch mit klarem Kopf in die Arbeit will, dann sind 50 Gramm eine ganz schöne Herausforderung.
Allerdings ist mir noch nicht recht klar, wie das mit den 50 Gramm genau aussieht. Beziehen sich die 50 Gramm auf egal was? Auf die blühende Pflanze? Die getrockneten Blütenstände? Das gepresste Haschisch?
Und wie ist das mit dem THC Gehalt? Ist der egal? Weil der variiert ziemlich. Von unter 10% bis über 30% sind möglich. Also etwa eine Bandbreite von Schankbier bis Schnaps. Und wer mal die Wirkung von einer Mass Bier und die Wirkung von einer Mass Vodka ausprobiert hat...
Wie ist das rechtlich? Ich darf mir kein Cannabis kaufen. Und ich bin mir sicher, auch nicht schenken lassen. Ich darf es aber besitzen. Kann mir da nicht ein Indizienstrick gedreht werden? Wenn ich nicht plausibel darlegen kann, dass ich die 50 Gramm gefunden habe, muss ich die wohl gekauft haben. Und das bleibt strafbar.
Wie ist das mit der 3 Pflanzen Regelung gegenüber der 50 Gramm Regelung? Die einschlägige Literatur weiss zu berichten, dass man mit ein bisschen Glück oder Geschick 20, 50 oder auch 500 Gramm pro Pflanze ernten kann. Macht man sich damit automatisch strafbar? Sind die Gramm unabhängig oder zuzüglich zu den Pflanzen?
Es sind wohl noch ein paar Fragen offen, die von der Justiz geklärt werden müssen.
Wem das "Pass the Dutchie 'pon the left hand side" irgendwie bekannt vorkommt... das war ein Song von der Kinderband "Musical Youth" aus den 80ern.