Abt.: Konfliktparteien
Vom Völkerrecht und der Bundeswehr
Im Angesicht der Bedrohungslage treibt es Blüten des Absurden durch einst besonnene Gefilde. Es reiten Paragraphenritter gegen rechtlose Freischärler. Da werden Jugendliche an die Waffe gerufen.
Bodentruppen in Ukraine völkerrechtlich zulässig
Niedliche Gedankenspiele oder gefährliche Zündelei? Die wissenschaftlichen Dienste des Bundestags stellen Überlegungen zu NATO Bodentruppen in der Ukraine an(1). Und dass es nicht die ganze NATO mit einbezieht, wenn ein einzelner Mitgliedsstaat - zum Beispiel Frankreich - unabgesprochen Truppen entsende.
Was sie dabei realitätsblind außer Acht lassen: Den Putin interessieren theoretische Annahmen westlicher Expertengremien eben so wenig, wie internationale Vereinbarungen. Im Klartext: Putin wird sich automatisch im Krieg mit der NATO sehen, sobald Truppen eines NATO Partners in der Ukraine auftauchen. Ganz egal, was sich die Dienste zusammenphantasieren. Schließlich basiert der ganze Krieg auf dem Bruch des Völkerrechts. Da ist es mehr als naiv zu glauben, den Aggressor interessierten juristische Spitzfindigkeiten.
Für die Bundeswehr geeignet
Kindersoldaten möchte ich nicht sagen. Mit 17 ist man kein Kind mehr. Mit 17 darf man keinen Alkohol kaufen, nicht alleine mit dem Auto fahren und ist nur eingeschränkt geschäftsfähig. Das Töten hingegen darf man lernen.
Aber nur, wenn man dazu auch geeignet ist...
Das Verteidigungsministerium erklärte nun, dass 17 Jahre alte Bewerber nur dann eingestellt würden, "wenn sie ein umfassendes physisches und psychologisches Eignungstestverfahren bestehen".
Wenn dieses Testverfahren etwa dem entspricht, was vor knapp 40 Jahren als Musterung und Eignungstest verstanden wurde, dann sieht das etwa so aus:
Physische Eignung:
- Kann aufrecht stehen
- Kann in einen Becher pinkeln
- Reicht mit beiden Beinen bis an den Boden ran
Psychische Eignung:
- Kann ein Auto von einem Flugzeug unterscheiden
- Kann Knöpfchen drücken. Auch in Stresssituationen
(1) [faz.net]: Bodentruppen in Ukraine völkerrechtlich zulässig
(2) [tagesschau.de]: Mit 17 zur Bundeswehr